Anmeldung der Festwagen
Entgegen der bisherigen Planung ist kein gemeinsamer Termin zur technischen Abnahme der Festwagen vorgesehen. Wichtig: Jede Gemeinschaft vereinbart eigenständig einen Termin für die Begutachtung. Somit ist also die individuelle Geheimhaltung bis zum Festumzug gewährleistet.
Anhänger ohne Betriebserlaubnis müssen dem Gutachter grundsätzlich vorgestellt werden. Das soll möglichst noch vor dem eigentlichen Bau geschehen. Wagen, die der Norm entsprechen und keine Personen befördern werden, müssen jedoch nicht abgenommen werden. Für Wagen, die der Norm entsprechen und Personen befördern, ist eine Freigabe erforderlich. Eine dringende Empfehlung Wagen, die in den Abmessungen nicht der Norm entsprechen und zum Beispiel eine Überbreite aufweisen, sollten nicht im Festumzug mitgeführt werden.
Die Abnahme erfolgt durch die DEKRA. Ansprechpartner ist Michael Groth (michael.groth@dekra.com, Tel. 0151 40670022). Die Festwagengemeinschaften müssen einreichen: 1. aussagekräftige Fotos des Fahrzeugs, einschließlich der (ungefähren) Außenabmessungen. 2. vorliegende Dokumente. 3. eine grobe technische Beschreibung sowie das Baujahr des Fahrzeugs. 4. bei Anhängern ob gebremst oder ungebremst. 5. Daten einer Kontaktperson
Die Kosten für die Begutachtung übernimmt der Verkehrs- und Verschönerungsverein Helpup. Eine Bitte: Bitte möglichst umgehend Kontakt aufnehmen, auch wenn die Aufbauten noch nicht fertig sein sollten. Wichtig ist, dass das Fahrzeug der Norm entspricht und die Technik – Reifen, Bremsen, und so weiter – funktionieren. Fahrzeuge, die keine Abnahme benötigen (s. o.), müssen von den Gemeinschaften selbst auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Der Termin für die Anmeldung im VVV-Büro, Goldstraße 52, wurde verlängert: Die Meldung muss jetzt bis zum 17. April eingegangen sein. Danach ist keine Teilnahme mehr möglich. Bei der Anmeldung sind der Fahrzeugschein und die Betriebserlaubnis für alle teilnehmenden Fahrzeuge (Zugmaschine und Anhänger) vorzulegen. Ferner ist ein Nachweis für eine bestehende Haftpflichtversicherung erforderlich. In dieser Bescheinigung muss auch angegeben werden, ob es landwirtschaftliche Anhänger sind und ob Personen befördert werden. Für Wagen mit Personenbeförderung wird eine Startgebühr von 50 Euro erhoben, alle anderen kosten 20 Euro.
Während des Umzugs wird auf Sicherheit viel Wert gelegt. Daher ist es erforderlich, dass die Fahrzeuge auf der rechten und auf der linken Seite von je zwei Personen begleitet werden. Kamil Gorny, Vorsitzender des VVV, sagte: „Es liegen schon etliche Anmeldungen vor, ich bin sicher, dass der Festumzug echt cool wird.“